Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Leistungsvereinbarungen
1.1. Die Leistung des Auftragnehmers, im Folgenden Eventmanager genannt, beinhaltet die Beratung, Organisation und Planung einer Veranstaltung an dem im Beratungsvertrag festgelegten Termin, sowie die Betreuung des Kunden und der Gäste am genannten Veranstaltungstag bis längstens 22.00 Uhr.

1.2. Der/Die Auftraggeber/in erklärt sich einverstanden, dass der Eventmanager in ihrem/seinem Namen und auf ihre/seine Rechnung jene Unternehmen beauftragen, die mündlich, schriftlich oder per Mail vereinbart wurden.

1.3. Abweichungen oder Ergänzungen zum Vertrag oder zu diesen Vertragsbedingungen, sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch den Eventmanager. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben.

1.4. Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Beratungsvertrages zustande. Die Kunden beauftragen den Eventmanager ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.

1.5. Der Eventmanager kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Mitarbeiter oder andere gewerblich befugte Eventmanager/Hochzeitsplaner) erbringen.

2. Beratungshonorar und sonstige Leistungen des/der Auftraggeber/in

2.1. Das Beratungshonorar der Eventmanager wird im Vertrag festgelegt. Der Vertrag ist für beide Vertragsparteien bindend.

2.2. 50 % des Beratungshonorars sind nach Rechnungslegung, die restlichen 50 % spätestens am Tag der Veranstaltung zahlbar.

2.3. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in der Höhe von 7 % des noch fälligen Betrages verrechnet.

2.4. Bei Veranstaltungen und Beratungsgesprächen außerhalb von Tulln, wird dem/der Auftraggeber/in ab Stadtgrenze Tulln als Fahrkostenersatz Euro 0,50 pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) verrechnet, welches am Tag der Veranstaltung zahlbar ist.

2.5. Bei Veranstaltungen ab einer Entfernung von mehr als 150 km ab Stadtgrenze Tulln, ist den Eventmanagern am Veranstaltungstag ein Doppel- bzw. zwei Einzelzimmer für eine Nächtigung am Tag der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.

2.6. Der/Die Auftraggeber/in erklärt sich bereit für die Bewirtung des Eventmanager & deren Mitarbeiter/innen (mind. 2 Personen – “á la Carte” & alkoholfreie Getränke) am Veranstaltungstag aufzukommen.

3. Stornovereinbarungen

3.1. Bei Stornierung bis zwölf Wochen vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr von 75 %, ab zwölf Wochen vorher von 100 % des Beratungshonorars verrechnet. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.

3.2. Auch Verschiebungen der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Eventmanagers. In diesem Fall ist mit dem Eventmanager eine gesonderte Entgeltvereinbarung zu vereinbaren.

3.3. Alle Stornogebühren, die bei den von dem Eventmanager im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin beauftragten Unternehmen anfallen, sind von dem/der Auftrageber/in entsprechend der dort gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen.

3.4. Sollte der Beratungsvertrag vor Festsetzung eines Beratungshonorars storniert werden, werden als Stornogebühren EUR 78 pro von dem Eventmanager tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde verrechnet.

4. Gewährleistung/Haftung:

4.1. Der Eventmanager leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. Der Eventmanager schuldet außer seiner gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstiger Flächen.

4.2. Der Eventmanager leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Für eine Überschreitung des Budgetrahmens ist der Eventmanager jedoch nicht verantwortlich und hält sich schad- und klaglos.

4.3. Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz- pyrotechnische oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang des Eventmanagers nicht automatisch umfasst. Über gesonderten Auftrag kann der Eventmanager diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte tragen die Kunden.

4.4. Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.

5. Datenschutz, Urheberrecht, Geistiges Eigentum:

5.1. Die Kunden willigen ein, dass der Eventmanager im Rahmen des Beratungsvertrages  persönliche Daten wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Die Kunden willigen weiters ein, dass der Eventmanager die Namen der Kunden sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.

5.2. Die von dem Eventmanager erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Eventmanager zulässig

6. Sonstiges:

6.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Tulln.

6.2. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

6.3. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich durch Brief oder per E-Mail vorgenommen werden.